Beurer DS 61 User Manual Page 4

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Erste Messung speichern
Sie haben zuvor eine Messung durchgeführt und den
Lebensmittel-Code eingegeben.
Drücken Sie die Speichertaste M+.
Das Display zeigt das Summenzeichen ΣM, den
Speicherplatz (z. B. 01) und das Gesamtgewicht an.
Weitere Messungen speichern
Ersetzen Sie das Wiegegut und wiederholen Sie den
Schritt 1.
Addierte Messwerte anzeigen
Rufen Sie, z. B. täglich, die gespeicherten Werte ab.
Drücken Sie die Speichertaste MR.
Das Display zeigt das Summenzeichen ΣM, die
Anzahl der Speicherplätze (z. B. 02) und das gespei-
cherte Gesamtgewicht sowie die addierten Nähr- und
Energiewerte an.
Speicher löschen
Löschen Sie den Speicher regelmäßig, z. B. täglich.
Drücken Sie die Speichertaste MC.
Das Symbol M erlischt. Der Speicher wurde gelöscht.
6. Eigene Lebensmittel-Codes
programmieren
Das Gerät verfügt über gespeicherte Nähr- und
Energiewerte für 950 Lebensmittel (Speicherplätze
000 949). Sie können 50 weitere Speicherplätze
(950 999) mit eigenen Lebensmitteln programmieren
und diese in den freien Zeilen der Tabelle im Kapitel
„Lebensmittel-Codes“ eintragen. Dazu müssen Sie die
Nähr- und Energiewerte dieser Lebensmittel kennen.
Hinweis
Die einzugebenden Nähr- und Energiewerte bezie-
hen sich auf ein Gewicht von 100 g des jeweiligen
Lebensmittels.
Gehen Sie zum Programmieren der zusätzlichen
Lebensmittel wie folgt vor:
Schalten Sie das Gerät ein. Drücken Sie dazu die
Taste
.
Drücken Sie gleichzeitig die Tasten tara und MR
für ca.
drei Sekunden. Das Gerät wechselt in den
Programmier-Modus. Die Anzeige für den Lebens-
mittel-Code zeigt den Wert 950 an. Die letzten bei-
den Ziffern blinken.
Geben Sie den gewünschten Lebensmittel-Code
(Zahlen 50 99) ein und bestätigen Sie die Eingabe
durch Drücken der Taste MR.
Im Anschluss wird der Energiewert des Lebensmit-
tels a/jointfilesconvert/1716982/bgefragt.
Geben Sie mit den Zahlentasten den Energiewert
des Lebensmittels (in 1-kcal-Einteilung) ein und
bestätigen Sie die Eingabe durch Drücken der
Taste MR.
Nachfolgend werden die Werte für den Choles-
terin-Gehalt (in
1-mg-Einteilung), den Kohlenhy-
drat-Gehalt (in 0,1-g-Einteilung), den Fett-Gehalt
(in
0,01-g-Einteilung) und den Eiweiß-Gehalt (in
0,01-g-Einteilung) a/jointfilesconvert/1716982/bgefragt.
Nach Eingabe des zugehörigen Wertes gelan-
gen Sie durch Drücken der Taste MR zum jeweils
nächsten a/jointfilesconvert/1716982/bgefragten Wert. Nach Eingabe des
letzten Wertes (für den Eiweiß-Gehalt) und Drü-
cken der Taste MR schaltet sich das Gerät in den
Wiege-Modus.
Hinweis: Sollte Ihnen ein a/jointfilesconvert/1716982/bgefragter Wert des
Lebensmittels nicht bekannt sein, belassen Sie
den Wert bei „0“ und drücken die Taste MR, um
den nächsten Wert einzugeben.
Beachten Sie bei ihrer Ernährungskontrolle, dass
der bei „0“ belassene Wert nicht in die Addition
eines Nähr- oder Energiewertes einfließt (siehe
„Addierte Messwerte anzeigen“).
Kontrollieren Sie den eingegebenen Wert auf Plau-
sibilität.
7. Batterien wechseln
Für die Waage sind 3 x AAA Batterien erforderlich.
Wenn das Batteriewechsel-Symbol
erscheint,
sind die Batterien fast leer. Setzen Sie die Batterien
im Batteriefach auf der Unterseite der Waage ein.
Achten Sie unbedingt darauf, dass die Batterien ent-
sprechend der Kennzeichnung mit korrekter Polung
eingelegt werden.
Hinweis
Bei Batteriewechsel bleiben die gespeicherten
Messwerte erhalten.
Verwenden Sie keine wiederaufladbaren Akkus.
Verwenden Sie schwermetallfreie Batterien. Sie
erkennen schwermetallhaltige
Batterien an diesen Zeichen:
Pb = Batterie enthält Blei,
Cd = Batterie enthält Cadmium,
Hg = Batterie enthält Quecksilber.
Entsorgung
Befolgen Sie die örtlichen Vorschriften bei der Ent-
sorgung der Materialien.
Verbrauchte Batterien gehören nicht in den
Hausmüll. Entsorgen Sie diese über Ihren
Elektrofachhändler oder Ihre örtliche Wertstoff-
Sammelstelle. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet.
Entsorgen Sie das Gerät gemäß der Elek-
tro- und Elektronik-Altgeräte-Verordnung
2002/96/EC – WEEE (Waste Electrical and
Electronic Equipment). Bei Rückfragen wenden
Sie sich bitte an die für die Entsorgung zuständige
kommunale Behörde.
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